AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hamburg vital

1. Allgemein
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von Hamburg Vital. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos.

2. Nutzungsrecht
Das Mitglied kann die Einrichtungen von Hamburg Vital und des jeweils ausgewählten Gesundheitszentrums nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises während der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung des Gesundheitszentrums nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

3. Wechsel des Gesundheitszentrums
Das Mitglied ist berechtigt, den Trainingsort (Gesundheitszentrum) nach vorheriger schriftlicher Mitteilung zu ändern. Die Mitteilung muss vier Wochen vor Aufnahme des Trainings in dem neuen Gesundheitszentrum erfolgen. Hamburg Vital ist berechtigt, für die Änderung des Gesundheitszentrums eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- zu erheben.

Sofern die Vertragsbeziehung zwischen Hamburg Vital und dem vom Mitglied ausgewählten Gesundheitszentrum endet, hat Hamburg Vital das Mitglied hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Mitglied kann in diesem Fall ein anderes Gesundheitszentrum auswählen. Kosten entstehen nicht. Wählt das Mitglied kein neues Gesundheitszentrum innerhalb einer ihm gesetzten Frist aus, so können Hamburg Vital und das Mitglied den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich außerordentlich kündigen.

4. Vertragslaufzeit
Der Mitgliedschaftsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden.

5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag wird gemäß der erteilten Vollmacht (Einzugsermächtigung) vorab für den nachfolgenden Monat per Bankeinzug von Hamburg Vital erhoben. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hamburg Vital und des Gesundheitszentrums berechtigt nicht zu Kürzungen. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach einer Rücklastschrift der Bank ein. Sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden, wird der Beitrag nochmals im Folgemonat abgebucht. Hierdurch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- fällig. Bei erneuter Rücklastschrift kann Hamburg Vital den gesamten Beitrag sofort per gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen. Die Kosten für Rücklastschriften, Bearbeitungsgebühr und die gerichtlichen Mahngebühren trägt das Mitglied in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Hamburg Vital berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

6. Erhöhung der Nutzungsgebühr
Hamburg Vital ist zu Beginn des zweiten Jahres der Mitgliedschaft berechtigt, jährlich einmal die Nutzungsgebühr mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung um mehr als zehn Prozent kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7. Wegzug oder Krankheit des Mitglieds
Der Vertrag kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende schriftlich außerordentlich gekündigt werden, wenn das Mitglied aus dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aus beruflichen Gründen weggezogen ist (eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich) oder ein ärztliches Attest bei Unfall oder Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vorgelegt wird. Entsprechendes gilt für den Fall einer nachgewiesenen Schwangerschaft.

8. Ruhen der Mitgliedschaft
Das Mitglied hat die Möglichkeit die Mitgliedschaft für insgesamt 60 Tage pro Jahr Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Der Antrag auf Ruhezeit hat vier Wochen vor Beginn der Ruhezeit schriftlich zu erfolgen. Ohne Einhaltung einer Frist kann das Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft beantragen, wenn dieses aufgrund einer Krankheit erfolgt, die mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Während der Ruhezeit ist vom Mitglied kein Beitrag zu entrichten. Während der Zeit zwischen einer Kündigungserklärung und Beendigung des Vertrages ist ein Ruhen der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Eine vor Ausspruch der Kündigung begonnene Ruhezeit wird mit Abgabe der Kündigungserklärung automatisch beendet.

9. Haftung von Hamburg Vital und den Gesundheitszentren
Die Haftung von Hamburg Vital und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Im Falle des Verlustes mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet Hamburg Vital nicht. Bei aufgebrochenen Garderobenschränken haftet Hamburg Vital ebenfalls nicht.

Für die Folgen unsachgemäßer Durchführungen von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastung haften Hamburg Vital und das Gesundheitszentrum nicht.

Hamburg Vital haftet nicht für die Durchführung eines vom Gesundheitszentrums angebotenen Kursangebotes und der Bereitstellung konkreter Trainingsgeräte. Kurzfristige Änderungen des Kursangebotes oder kurzfristige Absagen von Kursen rechtfertigen nicht zur Kürzung des Mitgliedsbeitrages.

10. Gesundheitszustand des Mitglieds
Das Mitglied versichert, dass es nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und dass dem Training bei Hamburg Vital oder dem Gesundheitszentrum keine medizinischen Gründe entgegen stehen.

11. Hausordnung
Das Mitglied hat sich nach den Weisungen des Personals von Hamburg Vital und des Gesundheitszentrums zu richten. Die Hausordnungen von Hamburg Vital und des Gesundheitszentrums sind zu beachten. Hamburg Vital ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

12. Datenschutzbestimmungen
Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Hamburg Vital zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der Mitgliedschaft und bis zu drei Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.

13. Sonstiges
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

Hamburg Vital

Hamburg, im Januar 2014